BITTE LESEN SIE DIESEN LIZENZVERTRAG SORGFÄLTIG DURCH. WENN SIE AUF DAS "AKZEPTIERT"-FELD KLICKEN UND/ODER DIE SOFTWARE HERUNTERLADEN UND/ODER BENUTZEN, ERKLÄREN SIE DAMIT IHR EINVERSTÄNDNIS MIT DEN BESTIMMUNGEN DES NACHSTEHENDEN LIZENZVERTRAGES. WENN SIE MIT DEM LIZENZVERTRAG NICHT EINVERSTANDEN SIND, KLICKEN SIE BITTE NICHT AUF DAS FELD "AKZEPTIERT".
1. Lizenz. Lizenzgeber ist die Apple Computer Inc. mit Sitz in Cupertino, Kalifornien, USA. Wenn diese jedoch in dem Land, in dem Sie die Lizenz erhalten haben, eine Tochtergesellschaft hat, so ist diese Tochtergesellschaft Lizenzgeber. Der Lizenzgeber (im folgenden auch "Apple") erteilt Ihnen hiermit das Recht zur Benutzung der beigefuegten AppleShare-IP-Server-Software einschliesslich der Dokumentation und der Zeichensaetze (im folgenden als "Server-Software" oder "Apple-Software" bezeichnet), unabhaengig davon, ob die Software auf Diskette, ROM oder auf einem anderen Datentraeger gespeichert ist. Apple und/oder die Lizenzgeber von Apple bleiben Inhaber saemtlicher Eigentums- und sonstiger Rechte an der Software. Ihr Recht zur Benutzung der Apple-Software, einschliesslich des Rechts an nach diesem Lizenzvertrag etwa gestatteten Kopien, bestimmt sich nach diesem Lizenzvertrag.
2. Nutzung und Beschraenkungen: Diese Lizenz gibt Ihnen das Recht zur Installation und Nutzung der Server-Software (oder der einzelnen Bestandteile derselben) auf einem Computer. Die Server-Software (oder die einzelnen Bestandteile derselben) duerfen nicht gleichzeitig auf mehr als einem Computer installiert sein. Die einzelnen Bestandteile der Server-Software duerfen auf verschiedenen Computern installiert sein, jedes Bestandteil jedoch zu jeder gegebenen Zeit nur einmal. Sie sind ferner berechtigt, eine maschinenlesbare Kopie der Apple-Software fuer Sicherungszwecke erstellen. Im Falle von Dienstleistungen im Rahmen des Internet oder bei elektronischer Post ist die Zahl der Computer, die auf den Server zugreifen duerfen , nicht beschränkt. Bei allen anderen Dienstleistungen ist die Zahl der Computer, die auf die Server-Software zugreifen duerfen, auf der Seriennummernkarte angegeben, die der Apple-Software beigefuegt ist. Sie sind verpflichtet, auf jeder Kopie der Apple-Software die Urheber- und sonstigen Schutzrechtshinweise aufzunehmen, die auf dem Original enthalten waren. Alle sonstigen Rechte an der Apple-Software bleiben vorbehalten. Sie duerfen die Apple-Software einem Dritten nur dann verkaufen oder ueberlassen, wenn dieser alle Rechte und Pflichten aus diesem Lizenzvertrag an Ihrer Stelle uebernimmt und Sie die in Ihrem Besitz befindliche Kopien der Apple-Software zerstoeren. Sie verpflichten sich, es zu unterlassen, die Apple-Software (i) zu dekompilieren, zurueckzuentwickeln, zu disassemblieren oder in sonstiger Weise in eine fuer Personen wahrnehmbare Form zu bringen, (ii) zu modifizieren, zu adaptieren, zu uebersetzen oder zur Herstellung ganz oder teilweise abgeleiteter Werke zu benutzen, (iii) ueber ein Netzwerk zur Verfuegung zu stellen oder Dritten ueber auf sonstige Weise unentgeltlich oder gegen Bezahlung zum Gebrauch zu ueberlassen oder (iv) Benchmark-Tests zu unterziehen und die Ergebnisse ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Apple bekanntzugeben, soweit dies nicht nach diesem Vertrag oder zwingenden gesetzlichen Vorschriften gestattet ist. Sollten Sie diese Einschraenkungen nicht beachten, sind Sie nicht mehr berechtigt, die Apple-Software zu benutzen, auch wenn der Lizenzgeber diesen Vertrag noch nicht gekuendigt haben sollte.
3. Gewaehrleistung. Fehler in der Apple-Software koennen nicht ausgeschlossen werden. Der Lizenzgeber uebernimmt eine Gewaehrleistung nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Es gilt eine Verjaehrungsfrist von sechs Monaten ab Lieferung der Apple-Software. Die Gewaehrleistung erfolgt ausschliesslich nach Wahl des Lizenzgebers durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bleiben Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung erfolglos, koennen Sie nach Ihrer Wahl Herabsetzung der Lizenzgebuehr oder die Rueckgaengigmachung des Vertrages verlangen. Fuer Apple-Software, die geaendert, erweitert oder beschaedigt wurde, wird keine Gewaehr uebernommen, es sei denn, dass die AEnderung, Erweiterung oder Beschaedigung fuer den Mangel nicht ursaechlich war.
4. Schadenersatz. Eine vertragliche oder ausservertragliche Schadensersatzpflicht seitens des Lizenzgebers sowie seiner Angestellten und Beauftragten besteht nur, sofern der Schaden auf grobe Fahrlaessigkeit oder Vorsatz zurueckzufuehren ist. Eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberuehrt. Die Haftung des Lizenzgebers ist auf die Vermoegensnachteile begrenzt, die er bei Abschluss des Vertrages als moegliche Folge der Vertragsverletzung haette voraussehen muessen, es sei denn, dass der Schaden auf grobe Fahrlaessigkeit eines Organs oder eines leitenden Angestellten des Lizenzgebers oder auf Vorsatz zurueckzufuehren ist. Fuer den Verlust von Daten wird keinesfalls gehaftet, es sei denn, dass dieser Verlust durch regelmaessige - im kaufmaennischen Geschaeftsverkehr taegliche - Sicherung der Daten in maschinenlesbarer Form nicht haette vermieden werden koennen. Ferner wird keinesfalls fuer Schaeden gehaftet, die durch sonstige Fehlleistungen der Apple-Software entstanden sind und die durch regelmaessige, zeitnahe Ueberpruefungen der bearbeiteten Vorgaenge haette vermeiden werden koennen. Soweit Schadensersatzansprueche nicht nach den gesetzlichen Vorschriften frueher verjaehren, verjaehren sie - mit Ausnahme von Anspruechen aus unerlaubter Handlung und nach dem Produkthaftungsgesetz - spaetestens mit dem Ablauf von zwei Jahren ab Erbringung der mangelhaften Leistung.
5. Export. Sie stehen dafuer ein, dass die Apple-Software nur unter Beachtung aller anwendbaren Exportbestimmungen des Landes, in dem Sie die Apple-Software erhalten haben, und der Vereinigten Staaten von Amerika ausgefuehrt wird. Insbesondere darf die Apple-Software nicht (i) in ein Land exportiert oder reexportiert werden, ueber das die Vereinigten Staaten ein Embargo verhaengt haben, oder einem Staatsangehoerigen oder Bewohner eines solchen Landes ueberlassen werden oder (ii) einer der Personen ueberlassen werden, die auf der Liste der Specially Designated Nationals des U.S. Treasury Department oder dem Table of Denial Orders des U.S. Department of Commerce verzeichnet sind. Indem Sie die Apple-Software benutzen, erklaeren Sie, dass Sie weder in einem dieser Laender wohnhaft sind noch seiner Kontrolle unterliegen noch ein Staatsangehoeriger oder Bewohner eines dieser Laender sind noch auf einer der vorstehend erwaehnten Listen genannt werden.
6. US-Behoerden. Wenn die Apple-Software fuer Behoerden der Vereinigten Staaten von Amerika erworben wird, gilt sie als "restricted computer software" nach Massgabe der Bestimmung Nr. 52.227-19 der FAR. Die Rechte der Behoerden der Vereinigten Staaten von Amerika an der Apple-Software werden in der Bestimmung Nr. 52.227-19 der FAR geregelt.
7. Anwendbares Recht und Teilnichtigkeit. Dieser Lizenzvertrag unterliegt kalifornischem Recht, wenn die Apple Computer Inc. Lizenzgeber ist. Wenn diese jedoch in dem Land, in dem Sie die Lizenz erhalten haben, eine Tochtergesellschaft hat, gilt das Recht dieses Landes. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen beruehrt die Wirksamkeit des Vertrages im uebrigen nicht.
8. Vollstaendigkeit. Dieser Lizenzvertrag enthaelt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf die Lizenz und tritt an die Stelle aller diesbezueglichen frueheren muendlichen oder schriftlichen Vereinbarungen. AEnderungen und Ergaenzungen dieses Vertrages sind schriftlich niederzulegen.